Entscheidungen zu § 178 Abs. 1 ZPO

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-4 von 4

TE OGH 2008/5/20 4Ob58/08w

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Entscheidung | OGH | 20.05.2008

TE OGH 1996/1/24 3Ob509/96

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Entscheidung | OGH | 24.01.1996

TE OGH 1987/8/27 8Ob589/87

Begründung: Das Erstgericht erkannte den Beklagten schuldig, die nötigen Vorkehrungen zu treffen, daß das zufahrtsbehindernde und verbotswidrige Abstellen seines Fahrzeuges mit dem Kennzeichen V 83.858 oder eines anderen von ihm gehaltenen Fahrzeuges im gesamten Bereich der Zufahrt zur Liegenschaft Egger-Lienz-Straße 22-24, 6020 Innsbruck, insbesondere im Halteverbotsbereich vor den Müllcontainern und den Garagenzufahrten unterbleibt. Das Erstgericht vertrat die Ansicht, daß die P... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 27.08.1987

RS OGH 1981/8/26 1Ob680/81, 8Ob589/87, 3Ob509/96, 4Ob58/08w, 8Ob105/15x

Norm: ABGB §523 CaZPO §178 Abs1
Rechtssatz: Der Halter eines Kraftfahrzeuges setzt allein dadurch, dass er sein Fahrzeug von Dritten benützen lässt, die damit eine Besitzstörung begehen, noch keine Handlung, die als unmittelbare Veranlassung der Störung des fremden Eigentums angesehen werden kann und eine Eigentumsfreiheitsklage gegen ihn rechtfertigen könnte; lehnt er aber die Benennung des Störers ab und behauptet auch sonst, nichts zu Hintan... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 26.08.1981

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