Entscheidungen zu § 166 ZPO

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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TE OGH 2002/12/18 15R174/02x

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Entscheidung | OGH | 18.12.2002

RS OGH 2002/12/18 15R174/02x

Norm: ZPO §166KO §7KO §110KO §113
Rechtssatz: Die Fassung eines ausdrücklichen Wiederaufnahme(Fristsetzungs-)beschlusses ist jedenfalls dann erforderlich, wenn das Prozessgericht nicht nur zu erheben hat, ob die Klageforderung im Konkurs angemeldet, sondern auch, von wem (neben dem Masseverwalter) sie bestellt wurde. Die Unterlassung eines solchen Beschlusses ist mit Nichtigkeitssanktion bedroht. Entscheidungstexte ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 18.12.2002

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