Norm: ZPO §15 Abs1ZPO §15 Abs2ZPO §190 AZPO §192 B1
Rechtssatz: Haben Streitgenossen des Revisionsrekurswerbers ohne seine Mitwirkung die vom Erstgericht angeordneter Verfahrensunterbrechung bekämpft, erstreckt sich ein Rekurserfolg notwendigerweise auch auf den Revisionsrekurswerber. Entscheidungstexte 6 Ob 659/79 Entscheidungstext OGH 27.06.1979 6 Ob 659/79 Veröff: SZ 52/1... mehr lesen...
Norm: ZPO §15 Abs1 B1ZPO §15 Abs2ZPO §190 AZPO §192 B1
Rechtssatz: Die Entscheidung über den gegen die vom Erstgericht angeordnete Verfahrensunterbrechung erhobenen Rekurs hat die Interessen sämtlicher zur einheitlichen Streitpartei zusammengefaßten Streitgenossen unter Bedachtnahme auf ein zu unterstellendes einheitliches Parteiinteresse zu berücksichtigen. Entscheidungstexte 6 Ob 659/79 ... mehr lesen...