Entscheidungen zu § 118 Abs. 2 ZPO

Verwaltungsgerichtshof

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RS Vwgh 1988/10/3 88/15/0036

Index: 22/02 Zivilprozessordnung
Norm: ZPO §116;ZPO §118 Abs2; Beachte Besprechung in: ÖStZB 1989, 150;
Rechtssatz: Aus den §§ 116 bis 118 ZPO ergibt sich, dass im wesentlichen die aus der Kuratorbestellung entspringenden Kosten von jener Partei zu bestreiten sind, durch deren Prozesshandlung sie veranlasst wurden. Der Kurator nach § 116 ZPO wird daher, falls er nur im Rahmen der ihm obliegenden Au... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 03.10.1988

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