Gründe: Die Staatsanwaltschaft Feldkirch brachte zum AZ 16 Vr 504/96 (in der Folge AZ 17 Hv 79/04p) des Landesgerichtes Feldkirch am 3. April 1996 einen Strafantrag gegen Bruno N***** wegen des Vergehens des schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs 2 StGB ein. Dem Beschuldigten lag zur Last, er hätte am 9. März 1996 in Bludenz Angestellte der H*****gesellschaft mbH durch Vortäuschen seiner Zahlungsfähigkeit und Zahlungswilligkeit eine Computeranlage samt Zubehör im Gesamtwert von 27.... mehr lesen...
Das Prozeßgericht erließ gegen den wegen außerehelicher Vaterschaft und Unterhaltsleistung belangten, von der ersten Streitverhandlung ausgebliebenen Beklagten ein Versäumungsurteil, da ein mit dem Namen des Beklagten unterfertigter Rückschein vorlag. Tatsächlich war der Rückschein von der Gattin des Beklagten unterschrieben worden, da dieser eine Vollmacht folgenden Inhaltes ausgestellt hatte: "Meine Frau Maria L. ist berechtigt, sämtliche an mich gerichtete Post zu übernehmen." Da... mehr lesen...