Begründung: Der Kläger hatte im Jahre 1997 die ***** K***** Gesellschaft m.b.H. (im Folgenden „GmbH") mit der Planung und Bauleitung eines Umbaus seines Wohnhauses beauftragt. Der Kläger behauptet, beim Hausumbau seien Mängel, deren Behebung den Klagsbetrag erfordere, aufgetreten, wofür die GmbH wegen mangelhafter Bauaufsicht hafte. Die GmbH sei inzwischen infolge beendeter Liquidation im Firmenbuch gelöscht worden. Da im Zuge der vorangegangenen Liquidation keine Rückstellungen für... mehr lesen...
Begründung: Die mittlerweile liquidierte und am 11.Oktober 1990 im (nunmehrigen) Firmenbuch gelöschte M.***** Wohnbaugesellschaft mbH in Liquidation (im folgenden nur Gesellschaft) - Gesellschafter waren die nunmehrigen Zweit- und Drittrevisionsrekurswerber, einziger Liquidator war der nunmehrige Erstrevisionsrekurswerber - errichtete als Bauträger in den Jahren 1986 bis 1988 eine aus drei Mehrfamilienhäusern bestehende Eigentums-Wohnhausanlage in W*****, deren allgemeine Teile trot... mehr lesen...
Die Klägerin unterzog sich an der X-Klinik Universität Wien am Allgemeinen Krankenhaus der Stadt Wien einer Operation. Mit der Behauptung, als Folge der mißlungenen Operation seien gesundheitliche Störungen aufgetreten und eine kosmetische Behebung erforderlich, hat die Klägerin mit ihrer Klage von der X-Klinik der Universität Wien und vom operierenden Arzt Schadenersatz begehrt. Aus Anlaß der von den Beklagten gegen das Zwischenurteil des Erstgerichtes, das den Anspruch auf Zahlu... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Beschluß wies das Berufungsgericht die Berufung der nunmehrigen Rekurswerberin T GesmbH i. L. (im folgenden kurz: GesmbH) gegen das wider die Beklagte T Warenhandelsgesellschaft m. b. H. & Co (im folgenden kurz: OHG) ergangene Versäumungsurteil mit der Begründung: zurück, daß die Berufungswerberin ungeachtet der bisherigen Nichtregistrierung der beklagten Personalhandelsgesellschaft nicht Partei und daher zur Erhebung der Berufung nicht legitimiert sei. Selbst... mehr lesen...
Am 7. August 1973 kam es in Kapfenberg zu einem Zusammenstoß zwischen zwei Lastkraftwagenzügen. Die Erstbeklagte war der Halter und der Zweitbeklagte der Lenker des einen Kraftwagenzuges. Eigentümer des Zugwagens des anderen LKW-Zuges, der beim Unfall beschädigt wurde, war die prot. Firma Spedition C S. Die Klage wurde von der Firma Spedition C S eingebracht. Nach mehrfacher Modifizierung des Klagebegehrens wurde schließlich für die Beschädigung des Zugwagens Ersatz eines Schadens v... mehr lesen...
Norm: ZPO §1 ZPO §224 ZPO §225 ZPO §502 Abs4 ZPO §528 ZPO §529 ZPO §532 ZPO §533 ZPO §534 ZPO §547
Kopf: SZ 21/6
Spruch: §§ 224, 533 ZPO. Das Verfahren über die Wiederaufnahmsklage ist keine Ferialsache, auch wenn der Hauptprozeß eine solche ist. Entscheidung vom 15. Oktober 1946, 1 Ob 245/46. I. Instanz: Oberlandesgericht Graz. Rechtliche Beurteilung
Begründung: des Obersten Gerichtshofes: Der Wiederaufnahmskl... mehr lesen...
Norm: ZPO §1 ZPO §224 ZPO §225 ZPO §502 Abs4 ZPO §528 ZPO §529 ZPO §532 ZPO §533 ZPO §534 ZPO §547
Kopf: SZ 21/6
Spruch: §§ 224, 533 ZPO. Das Verfahren über die Wiederaufnahmsklage ist keine Ferialsache, auch wenn der Hauptprozeß eine solche ist. Entscheidung vom 15. Oktober 1946, 1 Ob 245/46. I. Instanz: Oberlandesgericht Graz. Rechtliche Beurteilung
Begründung: des Obersten Gerichtshofes: Der Wiederaufnahmskl... mehr lesen...