Norm: PSG §9 Abs1 Z4PSG §14 Abs2
Rechtssatz: Ein den Stiftern in der Stiftungsurkunde eingeräumtes Recht, gemeinsam Mitglieder des Stiftungsvorstands abzuberufen und Nachfolger zu bestellen, verleiht ihnen für sich allein nicht die Stellung eines Organs der Stiftung. Entscheidungstexte 6 Ob 291/02s Entscheidungstext OGH 12.12.2002 6 Ob 291/02s ... mehr lesen...