Begründung: Die mit der alleinigen Obsorge betraute Mutter des Minderjährigen beantragte die pflegschaftsgerichtliche Genehmigung der mit 3. 12. 2003 erfolgten Änderungen der Stiftungserklärung und Stiftungszusatzerklärung der L***** Privatstiftung in Ansehung des Minderjährigen. Die Privatstiftung war am 1. 2. 1996 vom Vater, vom Minderjährigen und von dessen Großmutter als Stifter errichtet worden; der Vater hatte die Stiftungserklärung auch im Namen des Minderjährigen unterfert... mehr lesen...
Norm: ABGB §154 Abs3 GPSG §4
Rechtssatz: Die möglichen Belastungen der Stifter machen nicht nur eine pflegschaftsbehördliche Genehmigung der nicht zum ordentlichen Wirtschaftsbetrieb der Kinder gehörenden Stiftung notwendig; sie schließen es auch aus, daß die ebenfalls als Stifter an der Stiftung teilnehmenden Eltern die Kinder bei der Errichtung der Stiftung vertreten. Entscheidungstexte 4 ... mehr lesen...
Begründung: Die Minderjährigen Felix, Maximilian, Lukas und Oliver M***** sind die ehelichen Kinder des Ing. Karl M***** und der Susanne M*****. Die Eltern beabsichtigen, gemeinsam mit ihren Kindern als Mitstifter eine Privatstiftung zu errichten. Sie wollen dadurch den Begünstigten eine standesgemäße Versorgung aus den Erträgnissen des der Stiftung gewidmeten Vermögens gewährleisten und die Erhaltung der von den Stiftern in die Stiftung eingebrachten Vermögenswerte sicherstelle... mehr lesen...
Begründung: Mit Notariatsakt vom 8. Juni 1998 errichteten drei Stifter sowie eine Stifterin, letztere für sich und auch für ihren am 26. März 1988 geborenen Sohn (im folgenden nur minderjähriger Stifter) auf unbestimmte Zeit die mit 1 Mio S dotierte "Friedl G***** Privatstiftung". Der minderjährige Stifter widmet der Stiftung keine Vermögenseinlage. Zweck der Stiftung ist die Verwaltung, Sicherung und Vermehrung des Stiftungsvermögens sowie die Vornahme von Zuwendungen an zwei... mehr lesen...
Begründung: Die Vorinstanzen haben den Antrag auf Eintragung einer Privatstiftung im Firmenbuch abgewiesen und gingen dabei von folgendem vom Rekursgericht auf den S 2 bis 4 seiner Entscheidung zusammengefaßten Sachverhalt aus: "Mit Notariatsakt vom 8. 6. 1998 haben Klaus, Irmfried und Mag. Dieter G***** sowie Mag. Astrid G*****, letztere für sich und für ihren am 26. 3. 1988 geborenen Sohn Christoph G*****, auf unbestimmte Zeit die mit S 1,000.000,-- dotierte "Klaus G***** Pr... mehr lesen...
Norm: ABGB §154 Abs3 GPSG §4
Rechtssatz: Die einseitige Stiftungserklärung eines minderjährigen Stifters bedarf auch dann der Vertretungshandlung beider obsorgeberechtigter Elternteile und der pflegschaftsgerichtlichen Genehmigung nach § 154 Abs 3 ABGB, wenn der Stifter in der Stiftungserklärung nach § 9 PSG kein eigenes Vermögen widmet. Vor Vorliegen dieser Voraussetzungen ist ein Eintragungsgesuch der Privatstiftung vom Firmenbuchgericht abzu... mehr lesen...
Rechtssatz: Durch die Einberufung zum ordentlichen Präsenzdienst tritt eine Art gesetzlich angeordneter Karenzurlaub ein, weil nach § 4 APSG Arbeitspflicht des Arbeitnehmers und Entgeltzahlungspflicht des Arbeitgebers ruhen. Der ordentliche Präsenzdienst stellt somit eine qualifizierte Abwesenheit vom Dienst dar, die kraft gesetzlicher Anordnung wie Dienstzeit zu behandeln ist. Entscheidungstexte 9 ObA 302/98v Entscheidungstext OGH 24.02.1999 9 ObA 302/98v Veröff: SZ 72/36... mehr lesen...