Norm: ABGB §154 Abs3 GPSG §4
Rechtssatz: Die möglichen Belastungen der Stifter machen nicht nur eine pflegschaftsbehördliche Genehmigung der nicht zum ordentlichen Wirtschaftsbetrieb der Kinder gehörenden Stiftung notwendig; sie schließen es auch aus, daß die ebenfalls als Stifter an der Stiftung teilnehmenden Eltern die Kinder bei der Errichtung der Stiftung vertreten. Entscheidungstexte 4 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §154 Abs3 GPSG §4
Rechtssatz: Die einseitige Stiftungserklärung eines minderjährigen Stifters bedarf auch dann der Vertretungshandlung beider obsorgeberechtigter Elternteile und der pflegschaftsgerichtlichen Genehmigung nach § 154 Abs 3 ABGB, wenn der Stifter in der Stiftungserklärung nach § 9 PSG kein eigenes Vermögen widmet. Vor Vorliegen dieser Voraussetzungen ist ein Eintragungsgesuch der Privatstiftung vom Firmenbuchgericht abzu... mehr lesen...
Rechtssatz: Durch die Einberufung zum ordentlichen Präsenzdienst tritt eine Art gesetzlich angeordneter Karenzurlaub ein, weil nach § 4 APSG Arbeitspflicht des Arbeitnehmers und Entgeltzahlungspflicht des Arbeitgebers ruhen. Der ordentliche Präsenzdienst stellt somit eine qualifizierte Abwesenheit vom Dienst dar, die kraft gesetzlicher Anordnung wie Dienstzeit zu behandeln ist. Entscheidungstexte 9 ObA 302/98v Entscheidungstext OGH 24.02.1999 9 ObA 302/98v Veröff: SZ 72/36... mehr lesen...