Norm: PSG §1 Abs1
Rechtssatz: Charakteristikum der Privatstiftung ist der Umstand, dass dem "eigentümerlosen" Vermögen Rechtspersönlichkeit zuerkannt wird, wodurch eine Verselbständigung des Vermögens erreicht wird. Es ist nach dem erklärten Willen des Stifters zu verwenden. Entscheidungstexte 6 Ob 74/99x Entscheidungstext OGH 15.07.1999 6 Ob 74/99x ... mehr lesen...