Entscheidungen zu § 7 RAPG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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RS OGH 1996/8/19 Bkv3/96

Norm: RAO §2 Abs1RAO §28 Abs1 litbRAPG §7
Rechtssatz: Da die "Bestätigung der Rechtsanwaltspraxis" zum Wirkungskreis des Ausschusses gehört (§ 28 Abs 1 lit b RAO) und eine solche Bestätigung daher für das "Zeugnis über die praktische Verwendung des Prüfungswerbers" (§ 7 RAPG) erforderlich ist, besteht ein rechtliches Interesse an der Erlassung eines solchen Feststellungsbescheides. Entscheidungstexte ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 19.08.1996

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