Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde dem Beschwerdeführer die Entrichtung von Verzugszinsen gemäß § 15 Abs. 4 Notarversicherungsgesetz 1972 (NVG) für die Jahre 1997, 1998 und 2001 in näher genannter Höhe vorgeschrieben. Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde dem Beschwerdeführer die Entrichtung von Verzugszinsen gemäß Paragraph 15, Absatz 4, Notarversicherungsgesetz 1972 (NVG) für die Jahre 1997, 1998 und 2001 in näher genannter H... mehr lesen...