Die Beklagte führt den zentralen Einkauf für acht selbständige Konzerngesellschaften durch, welche an verschiedenen Standorten in Österreich je einen Abholgroßmarkt für Waren aller Art betreiben; zum Einkauf bei diesen "Metro"-Abholgroßmärkten sind nur registrierte, mit einem Einkaufsausweis versehene Wiederverkäufer und gewerbliche Verbraucher berechtigt. Die Beklage versendete an diesen Kundenkreis in regelmäßigen Abständen die sogenannte "Metro-Post". In dieser Werbeschrift wird je... mehr lesen...