Entscheidungen zu § 10 Abs. 2 LMG 1975

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-5 von 5

TE OGH 1991/4/9 4Ob20/91

Begründung: Die Beklagte brachte Essig in Halbliterflaschen mit nachstehenden Etiketten auf den österreichischen Markt: Abbildung nicht darstellbar! Die Balsam-Weinessig-Flaschen waren zusätzlich mit gefalteten Hängeetiketten versehen, deren Innenseiten folgenden Text aufwiesen: Abbildung nicht darstellbar! Nach Beanstandungen durch den Kläger teilte die Beklagte mit Schreiben vom 18.6.1990 mit, daß ihre Produkte bereits "in neuer Aufmachung" an den Handel ausgeliefert... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 09.04.1991

TE OGH 1990/4/3 4Ob20/90

Begründung: Nach dem übereinstimmenden Parteienvorbringen betreibt die Erstbeklagte - ein Unternehmen des B***/M***-Konzerns - von ihrem Stammbetrieb in Wien aus insgesamt 260 weitere Betriebsstätten als Fleischverkaufsstellen insbesondere in den Geschäften der Zweitbeklagten; diese hat selbst keine Berechtigung zur Ausübung des Fleischergewerbes, sondern sie betreibt in mehr als 300 Filialen in ganz Österreich den Lebensmitteleinzelhandel. Die beiden Beklagten haben gemeinsam z... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 03.04.1990

TE OGH 1987/1/13 4Ob402/86

Begründung: Der Beklagte ist Inhaber eines Getränkehandelsunternehmens mit dem Standort in Wien. Er bringt u.a. ein von "Sailerbräu" in Marktoberdorf (BRD) erzeugtes alkoholfreies Hopfen- und Malzgetränk unter dem Markennamen "Weizenthaler" in Österreich in den Verkehr. Bereits Anfang März 1986 hatte der Beklagte dieses Produkt unter der Ankündigung als "spritzig-leichtes Schankbier" in Verkehr gebracht. Sowohl auf den Etiketten als auch in den Prospekten und auf Verpackungsmate... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 13.01.1987

TE OGH 1985/5/14 4Ob330/85

Entscheidungsgründe: Der Kläger betreibt im 23.Wiener Gemeindebezirk das Gast- und Schankgewerbe; er verkauft (ua) sowohl Tafelquellwasser als auch Mineralwasser. Das von der Beklagten in Bad Vöslau abgefüllte Tafelwasser enthält nach dem Abfüllen 0,642 g fester Stoffe in 1 kg Wasser. Die Beklagte hat dieses Tafelwasser bisher unter der Bezeichnung 'Tafelquellwasser' vertrieben; jetzt verwendet sie die Bezeichnung 'Mineralwasser'. Mit der Behauptung, daß nach dem Kapitel B 17 des ... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 14.05.1985

RS OGH 1991/4/9 10Os78/81, 12Os6/84 (12Os7/84), 4Ob330/85, 9Os139/85 (9Os140/85), 4Ob402/86, 4Ob20/9

Norm: LMG 1975 §8 lite LMG 1975 §10 Abs1 Z1 LMG 1975 §10 Abs2 LMG 1975 §51 LMG 1975 §51 LMG 1975 §63 Abs1 Z2 LMG 1975 § 8 gültig von 15.08.2003 bis 20.01.2006 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 13/2006 LMG 1975 § 8 gültig von 01.07.1975 bis 14.08.2003 LMG 1975 § 10 gültig von 21.01.2006 bis 31.1... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 02.06.1981

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