Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, als verantwortlicher Beauftragter der XY Gesellschaft m.b.H. in Wien nicht vorgesorgt zu haben, daß am 24. April 1989 in dem bezeichneten Geschäftslokal dieser Gesellschaft in Wien in Verkehr gebrachte Lebensmittel nicht durch äußere Einwirkung hygienisch nachteilig beeinflußt werden, obwohl dies nach dem Stand der Wissenschaft möglich und nach der Verkehrsauffassung nicht unzumutbar sei, da a) diverse Wurstre... mehr lesen...
Index: 82/05 Lebensmittelrecht
Norm: LMG 1975 §1;LMG 1975 §20;LMG 1975 §74 Abs5;
Rechtssatz: Objektive Hinweise, durch die für den Kunden das Nichtinverkehrbringen der Ware deutlich erkennbar ist, nämlich in der Art der Gegenstände (Reste, wie sie typischerweise beim Verkaufsbereitmachen von Wurstwaren und Fleischwaren als üblicherweise nicht mehr verkäufliche Teile anfallen) und ihre Lagerung (gesammelt in einem ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof82/05 Lebensmittelrecht
Norm: LMG 1975;VwGG §30 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1990/08/28 AW 90/07/0028 2 Stammrechtssatz Einem Beschwerdeführer könnte nie eine Rechtsstellung - vorläufig - zuerkannt werden, die er vor Erlassung des angefochtenen Bescheides nicht besessen hat und deshalb auch nicht im Fall von dessen Aufhebung besäße. ... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch40/01 Verwaltungsverfahren82/05 Lebensmittelrecht
Norm: LMG 1975;StGB §6 Abs1;VStG §5 Abs1;
Rechtssatz: Einen für die Einhaltung der lebensmittelrechtlichen Vorschriften Verantwortlichen trifft im Falle der Beiziehung eines geeigneten Sachverständigen diesem gegenüber eine gewisse, wenn auch eingeschränkte Kontrollpflicht. So hat er das Gutachten des Sachverständigen nicht nur auf seine... mehr lesen...
Index: 82/04 Apotheken Arzneimittel82/05 Lebensmittelrecht
Norm: AMG 1983 §1 Abs1;LMG 1975 §1;LMG 1975 §9 Abs3;
Rechtssatz: Da es sich bei Sanavit-Pflanzensäften "Mistel" und "Weißdorn" um Arzneimittel handelt, kommt eine Zulassung gesundheitsbezogener Angaben gem § 9 Abs 3 LMG nicht in Betracht. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1988:1985100117.X11 ... mehr lesen...