Entscheidungen zu § 93 StPO

Bundesverwaltungsgericht

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TE Bvwg Beschluss 2015/7/7 W195 2013955-1

Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit Bescheid des Präsidenten des Landesgerichtes XXXX, wurde der nunmehrigen Einbringerin - XXXX - der Zutritt in das Gebäude des Landesgerichtes XXXX untersagt. Unter einem wurde ausgesprochen, dass das Zutrittsverbot nur für den Fall, dass die Einbringerin eine Vorladung zu den im Gerichtsgebäude untergebrachten Dienststellen bzw. Behörden persönlich zu befolgen oder einen Termin e... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Beschluss | 07.07.2015

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