Entscheidungen zu § 90l Abs. 2 StPO

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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RS OGH 2003/8/6 13Os41/03, 15Os1/05v, 14Os21/06d (14Os22/06a), 15Os159/15v (15Os160/15s, 15Os161/15p

Norm: StPO §90l Abs2StPO §90l Abs3StPO §90l Abs4
Rechtssatz: § 90l Abs 2 zweiter und dritter Satz, Abs 3 und Abs 4 StPO beziehen sich nur auf das Verfahren vor der Hauptverhandlung, nicht auf diese selbst. Da hinsichtlich des Gebotes der Anhörung des Staatsanwaltes vor diversionellem Vorgehen des Gerichtes (vgl § 90l Abs 2 zweiter Satz StPO) und der Befugnis des Staatsanwaltes zur Anfechtung eines Beschlusses auf Einstellung des Verfahrens nach... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 06.08.2003

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