Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Rainer Christian K***** des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten gewerbsmäßig schweren durch Einbruch begangenen Diebstahls nach §§ 127, 128 Abs 1 Z 4, 129 Z 1 und 2, 130 vierter Fall und 15 StGB schuldig erkannt. Danach hat er in Wien und anderen Orten fremde bewegliche Sachen in einem insgesamt 2.000 Euro, nicht aber 40.000 Euro übersteigenden Wert, nachgenannten Berechtigten großteils durch Einbruch in Gebäude, und zwar i... mehr lesen...
Norm: StPO §34 Abs2 AStPO §90 Abs1StPO §109 Abs1StPO §281 Abs1 Z8
Rechtssatz: Betrifft der Verfolgungsverzicht der Staatsanwaltschaft nach § 34 Abs 2 Z 1 StPO (rechtlich besehen) nur die Subsumtion der Tat, so kann dieser keine Rechtswirkungen entfalten. Unabhängig von der vom Gericht vorgenommenen Subsumtion liegt bei Verurteilung wegen dieser Tat keine Anklageüberschreitung vor. Entscheidungstexte ... mehr lesen...