Entscheidungen zu § 89 Abs. 2a StPO

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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RS OGH 2014/5/8 Ds31/13, 28Os17/14f

Norm: NO §170 Abs1RStDG §140 Abs2StPO §89 Abs2a
Rechtssatz: Dem OGH kommt (auch) im Disziplinarverfahren nach dem RStDG nur die einem Höchstgericht angemessene Rolle zu. Indem § 140 Abs 2 RStDG den OGH bei der Tatsachenkognition gezielt entlastet, wird klar, dass das die Pflicht zur Entscheidung des Beschwerdegerichts in der Sache einschränkende Ermessen des § 89 Abs 2a StPO, welches es diesem in besonderen Fällen ermöglicht, statt selbst in de... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 08.05.2014

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