Begründung: Sachverhalt: Die Bf. sind allesamt Journalisten. Mit Urteil vom 21.6.1995 entzog das Höchstgericht dem Lütticher Gericht zweiter Instanz acht anhängige Verfahren betreffend Verletzung des Berufsgeheimnisses durch ranghohe Bedienstete der Staatsanwaltschaft. Es war festgestellt worden, dass bezüglich einiger bei diesem Gericht anhängiger Rechtssachen von hoher Brisanz, darunter der Mord an Minister André Cools und der Selbstmord eines Generals der Luftwaffe, vermehrt Info... mehr lesen...