Entscheidungen zu § 79 Abs. 2 StPO

Verwaltungsgerichtshof

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RS Vwgh 1988/10/13 88/17/0058

Index: 25/01 Strafprozess40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: StPO 1975 §79 Abs2;ZustG §9 Abs1; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1989/107;
Rechtssatz: Die Zustellung der Zahlungsaufträge an den Zahlungspflichtigen persönlich erfolgt dann zu Recht, wenn der Zahlungspflichtige im Verfahren vor dem Kostenbeamten keinen Vertreter namhaft gemacht hatte (Hinweis auf E 16.6.1980, 0321/80). ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 13.10.1988

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