Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Emmanuel Obinali C***** der Verbrechen nach § 28 Abs 2 vierter Fall, Abs 3 erster und zweiter Fall SMG schuldig erkannt Mit dem angefochtenen Urteil wurde Emmanuel Obinali C***** der Verbrechen nach Paragraph 28, Absatz 2, vierter Fall, Absatz 3, erster und zweiter Fall SMG schuldig erkannt Danach hat er in Wien den bestehenden Vorschriften zuwider Suchtgift in einer großen Menge gewerbsmäßig und als Mitglied einer kriminellen Vereinigun... mehr lesen...