Gründe: Mit rechtskräftigem (gemäß § 488 Z 7 iVm § 458 Abs 3 StPO in gekürzter Form ausgefertigtem) Urteil des Landesgerichtes Innsbruck vom 14. März 2003, GZ 23 Hv 24/03s-19, wurde der am 27. Dezember 1987 geborene Francisc S***** - unter gemäß § 13 Abs 1 JGG erfolgtem Vorbehalt der Strafe (Probezeit zwei Jahre) - des Vergehens der schweren Körperverletzung nach §§ 83 Abs 1, 84 Abs 1 StGB schuldig erkannt. Mit rechtskräftigem (gemäß Paragraph 488, Ziffer 7, in Verbindung mit Par... mehr lesen...
Gründe: Mit rechtskräftigem Urteil des Einzelrichters des Landesgerichtes Klagenfurt vom 14. Februar 1996, GZ 13 E Vr 1971/95-9, wurde Irmgard K***** wegen des Verbrechens des gewerbsmäßigen Diebstahls nach §§ 127, 130 erster Fall StGB zu einer Freiheitsstrafe verurteilt. Gemeinsam mit diesem Urteil erging gemäß § 494 a Abs 1 Z 4 StPO der Beschluß auf Widerruf bedingter Strafnachsichten, die der Verurteilten mit den rechtskräftigen Urteilen des Landesgerichtes Klagenfurt vom ... mehr lesen...
Gründe: I./ Leopold B***** wurde mit dem rechtskräftigen Urteil des Jugendgerichtshofes Wien vom 2.November 1987, GZ 1 a E Vr 145/87-33, des Vergehens der Verletzung der Unterhaltspflicht nach dem § 198 Abs. 1 und Abs. 2 StGB schuldig erkannt und zu einer gemäß dem § 43 Abs. 1 StGB unter Bestimmung einer Probezeit von drei Jahren bedingt nachgesehenen Freiheitsstrafe von vier Monaten verurteilt. römisch eins./ Leopold B***** wurde mit dem rechtskräftigen Urteil des Jugendgerichts... mehr lesen...
Norm: MRK Art6 Abs1 II3 StPO §489 Abs3 StPO § 489 heute StPO § 489 gültig ab 01.06.2016 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 26/2016 StPO § 489 gültig von 01.01.2016 bis 31.05.2016 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 112/2015 StPO § 489 gültig von 01.... mehr lesen...
Gründe: Zoran M*** wurde mit Beschluß des Kreisgerichtes Wr. Neustadt vom 20.März 1989, GZ BE 104/89-7, aus zwei Freiheitsstrafen in der Gesamtdauer von achtzehn Monaten, die mit den Urteilen des Landesgerichtes für Strafsachen Wien vom 2. Juli 1987, GZ 5 d E Vr 4768/87-59, (acht Monate) und vom 18. August 1988, GZ 5 d E Vr 5343/88-23, (zehn Monate) über ihn verhängt worden waren, gemäß § 46 Abs. 2 StGB unter Bestimmung einer Probezeit von einem Jahr bedingt entlassen; der offe... mehr lesen...
Gründe: Mit dem rechtskräftigen Beschluß des Kreisgerichtes Wiener Neustadt vom 15.Mai 1987, GZ BE 547/87-8, wurde Gerhard G*** nach Verbüßung eines Teils der über ihn in den Strafverfahren AZ 12 a E Vr 35/87 und AZ 12 a E Vr 1159/86 des Kreisgerichtes Wiener Neustadt verhängten Freiheitsstrafen bedingt entlassen (§ 46 Abs. 1 StGB). Dem Rechtsbrecher wurde ein Strafrest von einem Monat für eine Probezeit von einem Jahr bedingt nachgesehen. Nach dem Ablauf der Probezeit erklärte... mehr lesen...
Gründe: Peter Anton D*** wurde mit dem Urteil des Bezirksgerichtes für Strafsachen Graz vom 21.März 1988, GZ 5 U 220/88-20, des Vergehens des unbefugten Gebrauches von Fahrzeugen nach § 136 Abs. 1 StGB schuldig erkannt und zu einer Freiheitsstrafe verurteilt. Zugleich faßte das Bezirksgericht für Strafsachen Graz gemäß § 494 a Abs. 1 Z 2 StPO den Beschluß, daß aus Anlaß der neuen Verurteilung vom Widerruf der dem Beschuldigten gewährten bedingten Nachsicht der über ihn mit den Ur... mehr lesen...