Gründe: Die Einzelrichterin des Landesgerichts Linz erkannte Sandro B***** mit Urteil vom 4. Oktober 2005, GZ 25 Hv 117/05s-35, des Verbrechens der pornographischen Darstellungen Minderjähriger nach § 207a Abs 1 Z 3 und Abs 2 erster Fall StGB aF und des Vergehens der pornographischen Darstellungen Minderjähriger nach § 207a Abs 3 StGB schuldig. Sie sprach - jeweils unter bedingter Nachsicht - eine sechsmonatige Freiheitsstrafe sowie die Unterbringung des Genannten in einer Anstalt f... mehr lesen...