Gründe: Die Einzelrichterin des Landesgerichts Linz erkannte Sandro B***** mit Urteil vom 4. Oktober 2005, GZ 25 Hv 117/05s-35, des Verbrechens der pornographischen Darstellungen Minderjähriger nach § 207a Abs 1 Z 3 und Abs 2 erster Fall StGB aF und des Vergehens der pornographischen Darstellungen Minderjähriger nach § 207a Abs 3 StGB schuldig. Sie sprach - jeweils unter bedingter Nachsicht - eine sechsmonatige Freiheitsstrafe sowie die Unterbringung des Genannten in einer Anstalt f... mehr lesen...
Norm: StPO §270 Abs4StPO §488 Abs1
Rechtssatz: Das Urteil in gekürzter Form auszufertigen ist gemäß § 488 Abs 1 iVm § 270 Abs 4 StPO unzulässig, wenn eine mit Freiheitsentziehung verbundene vorbeugende Maßnahme angeordnet wurde. Die Wendung „mit Freiheitsentziehung verbundene vorbeugende Maßnahme“ greift Sanktionen nach §§ 21 bis 23 StGB unter den vorbeugenden Maßnahmen heraus, stellt aber keineswegs darauf ab, ob eine Unterbringung nachgesehen... mehr lesen...
Gründe: Dr.Werner B***** wurde des Verbrechens des schweren gewerbsmäßigen Betruges nach §§ 146, 147 Abs 3, 148 erster Fall StGB und des Vergehens der Kurpfuscherei nach § 184 StGB schuldig erkannt. Dr.Werner B***** wurde des Verbrechens des schweren gewerbsmäßigen Betruges nach Paragraphen 146,, 147 Absatz 3,, 148 erster Fall StGB und des Vergehens der Kurpfuscherei nach Paragraph 184, StGB schuldig erkannt. Danach hat er in Steyr A) gewerbsmäßig mit dem Vorsatz, sich dur... mehr lesen...