Entscheidungen zu § 471 Abs. 2 StPO

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-4 von 4

TE OGH 2003/5/14 13Os63/03

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Entscheidung | OGH | 14.05.2003

TE OGH 2000/4/12 13Os36/00

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Entscheidung | OGH | 12.04.2000

RS OGH 2000/4/12 13Os36/00, 13Os63/03

Norm: MRK Art6 Abs1 II5a3MRK Art6 Abs3 litb IV2StPO §471 Abs2StPO §455 Abs1StPO §455 Abs2
Rechtssatz: Die nicht gesetzmäßige Vorladung des auf freiem Fuß befindlichen Angeklagten zum Gerichtstag zur öffentlichen Verhandlung über die Berufung, nämlich so, dass ihm wenigstens drei Tage zur Vorbereitung seiner Verteidigung frei bleiben, verletzt den Grundsatz des rechtlichen Gehörs. Die in der Äußerung zur Nichtigkeitsbeschwerde von der Verteidige... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 12.04.2000

Entscheidungen 1-4 von 4

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