Entscheidungen zu § 458 Abs. 1 StPO

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

1 Dokument

Entscheidungen 1-1 von 1

RS OGH 1956/5/29 5Os504/56 (5Os505/56, 5Os506/56)

Norm: Geo §595StPO §270 Abs2StPO §458 Abs1
Rechtssatz: Der im § 458 Abs 1 StPO zugelassene Vorgang, das Urteil dem Protokoll über die Hauptverhandlung "einzuverleiben", also nicht gesondert auszufertigen, ist nur dann statthaft, wenn die Ausfertigung des Urteiles, dh die Zustellung von Urteilsabschriften an irgendwelche am Verfahren Beteiligte, unterbleiben kann. Muß jedoch das Urteil aus irgendwelchen Gründen ausgefertigt werden, dann muß die ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 29.05.1956

Entscheidungen 1-1 von 1

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten