Gründe: Mit Antrag auf Bestrafung vom 2. April 1997 legte der Bezirksanwalt beim Bezirksgericht Innsbruck dem polnischen Staatsangehörigen Tadeusz O***** das am 25. März 1997 begangene Vergehen des versuchten Diebstahls nach §§ 15, 127 StGB zur Last (GZ 1 U 109/97a-3 des Bezirksgerichtes Innsbruck). Wegen unbekannten Aufenthaltes des Beschuldigten brach das Gericht mit Beschluss vom 4. April 1997 das Strafverfahren gemäß § 452 Z 2 StPO ab und ordnete die Ausschreibung des Genannten... mehr lesen...