Gründe: Mit Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen Wien vom 26. Februar 2002, GZ 043 Hv 15/02t-42, wurde Ladislav K***** des Verbrechens des schweren Diebstahls durch Einbruch nach §§ 127, 128 Abs 1 Z 4, 129 Z 1 StGB schuldig erkannt und zu einer Freiheitsstrafe von zwölf Monaten verurteilt, wovon gemäß § 43a Abs 3 StGB ein Teil von zehn Monaten für eine Probezeit von drei Jahren bedingt nachgesehen wurde. Die Staatsanwaltschaft bekämpfte dieses Urteil mit Berufung wegen des Au... mehr lesen...
Gründe: Rechtliche Beurteilung Mit Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen Wien vom 19. März 1999, GZ 9 c E Vr 9643/97-95, wurde Wolfgang F***** des Vergehens der üblen Nachrede nach § 111 Abs 1 und 2 StGB schuldig erkannt. Über ihn wurde eine Geldstrafe verhängt. Gegen Medieninhaber erging ein Haftungsausspruch nach § 35 Abs 1 MedienG; gemäß § 34 Abs 1 und 4 MedienG wurden Urteilsveröffentlichungen aufgetragen. Zugleich erging ein Beschluss nach § ... mehr lesen...
Norm: MRK Art6 Abs1 II5a3MRK Art6 Abs3 litb IV2StPO §471 Abs2StPO §455 Abs1StPO §455 Abs2
Rechtssatz: Die nicht gesetzmäßige Vorladung des auf freiem Fuß befindlichen Angeklagten zum Gerichtstag zur öffentlichen Verhandlung über die Berufung, nämlich so, dass ihm wenigstens drei Tage zur Vorbereitung seiner Verteidigung frei bleiben, verletzt den Grundsatz des rechtlichen Gehörs. Die in der Äußerung zur Nichtigkeitsbeschwerde von der Verteidige... mehr lesen...
Gründe: Die Staatsanwaltschaft erhob am 22. Mai 1975 gegen den am 21. Jänner 1931 geborenen iranischen Staatsangehörigen Mahmoud Kha***** - einen in Wien wohnhaften Teppichhändler - Anklage wegen A) des Finanzvergehens der gewerbsmäßigen Hinterziehung von Eingangsabgaben nach §§ 35 Abs 2, 38 Abs 1 lit a FinStrG, B) des Vergehens der Urkundenfälschung nach § 223 Abs 2 StGB und C) des Vergehens nach § 17 Abs 1 Z 4, Abs 2 AußenhandelsG (ON 24/II). Dem Angeklagten wurde damit unter Punk... mehr lesen...
Norm: StPO §226StPO §447StPO §455 Abs1
Rechtssatz: Bescheinigt der Beschuldigte ein erhebliches, seinem Erscheinen bei der Hauptverhandlung entgegenstehendes Hindernis, so ist seinem Vertagungsantrag stattzugeben. Entscheidungstexte 5 Os 459/56 Entscheidungstext OGH 29.05.1956 5 Os 459/56 Veröff: SSt XXVII/31 = EvBl 1956/229 S 417 8 Os... mehr lesen...