Entscheidungen zu § 45 Abs. 2 StPO

Datenschutzbehörde

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TE Dsk BescheidBeschwerde 2005/12/16 K121.054/0008-DSK/2005

[Anmerkung Bearbeiter: Namen (Firmen), (Internet-)Adressen, Aktenzahlen (und dergleichen), Rechtsformen und Produktbezeichnungen etc. sowie deren Initialen und Abkürzungen können aus Anonymisierungsgründen abgekürzt und/oder verändert sein.] BESCHEID Die Datenschutzkommission hat unter dem Vorsitz von Dr. KURAS und in Anwesenheit der Mitglieder Dr. HEISSENBERGER, Mag. HUTTERER, Dr. KOTSCHY, Mag. PREISS und Dr. ROSENMAYR-KLEMENZ sowie des Schriftführers Mag. FLENDROVSKY i... mehr lesen...

Entscheidung | Dsk BescheidBeschwerde | 16.12.2005

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