Entscheidungen zu § 45 Abs. 1StPO StPO

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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TE OGH 2011/5/4 15Os41/11k (15Os42/11g, 15Os43/11d, 15Os44/11a)

Gründe: Wolfgang S***** wurde mit Abwesenheitsurteil des Bezirksgerichts Wolfsberg vom 3. Juni 2009, GZ 9 U 289/07b-17, des Vergehens der Verletzung der Unterhaltspflicht nach § 198 Abs 1 StGB schuldig erkannt und zu einer Freiheitsstrafe verurteilt. Nachdem einem dagegen erhobenen Einspruch des Angeklagten (§ 478 Abs 1 StPO) mit Beschluss vom 16. Februar 2010 stattgegeben worden war (ON 23), wurde Wolfgang S***** mit (unbekämpft in Rechtskraft erwachsenem) Abwesenheitsurteil des Be... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 04.05.2011

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