Gründe: Mit rechtskräftigem Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen Wien als Schöffengericht vom 13.Mai 1997, GZ 6 d Vr 32/97-26, wurde Wolfgang M***** zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt. Überdies wurde gemäß § 22 Abs 1 StGB seine Unterbringung in einer Anstalt für entwöhnungsbedürftige Rechtsbrecher angeordnet. Die Freiheitsstrafe wird (als Anschlußvollzug ab 23.August 1998) bis 23. August 2000 zu verbüßen sein (ON 29 des Vr-Aktes). Mit rechtskräftigem Ur... mehr lesen...
Gründe: Mit dem Urteil des Landesgerichtes Klagenfurt vom 27. September 1989, GZ 15 Vr 1.114/89-23, wurde der am 25.Jänner 1958 geborene Angeklagte Bernhard D*** des Verbrechens der versuchten Brandstiftung nach den §§ 15, 169 Abs. 1 StGB schuldig erkannt und zu einer Freiheitsstrafe in der Dauer von zwanzig Monaten verurteilt. Gemäß dem § 38 Abs. 1 StGB wurde die Vorhaft vom 23. Juni 1989, 2.20 Uhr, bis 4.Juli 1989, 18.00 Uhr, auf die verhängte Freiheitsstrafe angerechnet. Gle... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Max Ewald A des teils vollendeten, teils versuchten Verbrechens nach § 12 Abs. 1 SGG und § 15 Mit dem angefochtenen Urteil wurde Max Ewald A des teils vollendeten, teils versuchten Verbrechens nach Paragraph 12, Absatz eins, SGG und Paragraph 15 StGB, teils begangen auch als Beteiligter nach dem dritten Fall des § 12 StGB, teils begangen auch als Beteiligter nach dem dritten Fall des Paragraph 12 StGB, ferner des Vergehens nach § 16 ... mehr lesen...
Gründe: über den am 3. August 1949 geborenen Walter A wurde mit rechtskräftigem Urteil des Kreisgerichtes St. Pölten vom 15. Juli 1982, GZ 16 Vr 1236/81-164, wegen Verbrechens (richtig: Vergehens) des schweren Diebstahls nach § 127 Abs. 1, Abs. 2 Z 1, 128 Abs. 1 Z 2 und 4 StGB eine Freiheitsstrafe von einem Jahr verhängt. Auf diese Strafe wurde gemäß § 38 Abs. 1 Z 1 StGB eine Vorhaftzeit von rund neun Tagen angerechnet. Diese Strafe trat Walter A am 14. September 1983 an (ON 243 ... mehr lesen...
Norm: StGB §22 Abs2 StPO §439 Abs3 StGB § 22 heute StGB § 22 gültig ab 01.03.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 223/2022 StGB § 22 gültig von 01.01.1975 bis 28.02.2023 StPO § 439 heute ... mehr lesen...