Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde die Unterbringung des Christoph K***** in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher nach § 21 Abs 1 StGB angeordnet. Mit dem angefochtenen Urteil wurde die Unterbringung des Christoph K***** in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher nach Paragraph 21, Absatz eins, StGB angeordnet. Danach hat er am 14. Oktober 2010 in Wien unter dem Einfluss eines die Zurechnungsfähigkeit ausschließenden Zustands (§ 11 StGB), der auf einer ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde gemäß § 21 Abs 1 StGB die Unterbringung des Bruno L***** in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher angeordnet. Mit dem angefochtenen Urteil wurde gemäß Paragraph 21, Absatz eins, StGB die Unterbringung des Bruno L***** in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher angeordnet. Danach hat er vom Jänner 2009 bis zum November 2009 in T***** unter dem Einfluss eines die Zurechnungsfähigkeit ausschließenden Zustands (§ 11 StGB), ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen - auch rechtskräftige Freisprüche enthaltenden - Urteil wurde Michael B***** der Verbrechen des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 206 Abs 1 zweiter Fall StGB (I./), der Vergehen des Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses nach § 212 Abs 1 Z 1 dritter Fall StGB (II./), des Vergehens des Quälens oder Vernachlässigens unmündiger, jüngerer oder wehrloser Personen nach § 92 Abs 1 StGB (III./), der Vergehen der Körperverletzung nach § 83 ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde gemäß § 21 Abs 1 StGB die Unterbringung der Iris H***** in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher angeordnet. Mit dem angefochtenen Urteil wurde gemäß Paragraph 21, Absatz eins, StGB die Unterbringung der Iris H***** in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher angeordnet. Danach hat sie in Wien unter dem Einfluss eines die Zurechnungsfähigkeit ausschließenden Zustands (§ 11 StGB), der auf einer geistigen und seelischen Ab... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen, auf dem Wahrspruch der Geschworenen beruhenden Urteil wurde Jura K***** in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher gemäß § 21 Abs 1 StGB eingewiesen. Mit dem angefochtenen, auf dem Wahrspruch der Geschworenen beruhenden Urteil wurde Jura K***** in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher gemäß Paragraph 21, Absatz eins, StGB eingewiesen. Danach hat er in Strasshof an der Nordbahn unter dem Einfluss eines die Zurechnungsfähigkeit aussc... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Martin F***** gemäß § 21 Abs 1 StGB in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Danach hat er am 3. Juni 2008 in Voitsberg unter dem Einfluss eines die Zurechnungsfähigkeit ausschließenden Zustandes (§ 11 StGB), der auf einer seelischen Abartigkeit höheren Grades beruht, nämlich einer ausgeprägten schizophrenen Psychose mit paranoider Komponente, Mit dem angefochtenen Urteil wurde Martin F***** gemäß Paragraph 21, Absa... mehr lesen...