Entscheidungen zu § 427 Abs. 3 StPO

Verfassungsgerichtshof

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TE Vfgh Erkenntnis 1992/12/12 B347/92

Entscheidungsgründe: 1.1. Der Beschwerdeführer, er ist Rechtsanwalt in Wien, wurde mit Erkenntnis des Disziplinarrates der Rechtsanwaltskammer für Wien, Niederösterreich und Burgenland vom 20. November 1987, Zlen. D 43/85, D 130/86, D 151/86, D 166/86, D 192/86 und D 224/86, wegen mehrfacher Vergehen der Berufspflichtenverletzung und der Beeinträchtigung von Ehre und Ansehen des Standes zur Disziplinarstrafe der Einstellung der Ausübung der Rechtsanwaltschaft für die Dauer von z... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Erkenntnis | 12.12.1992

RS Vfgh 1992/12/12 B347/92

Index: 27 Rechtspflege27/01 Rechtsanwälte
Norm: B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktB-VG Art83 Abs2B-VG Art144 Abs1 / InstanzenzugserschöpfungEMRK Art6 Abs1 / VerwaltungsaktDSt 1990 §35DSt 1990 §51 Abs4StPO §427 Abs3
Leitsatz: Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch die in Abwesenheit des Rechtsanwaltes verhängte Disziplinarstrafe der Einstellung der Ausübung der Rechtsanwaltschaft für die Dauer von zwei Monaten ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 12.12.1992

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