Gründe: Im Verfahren zum AZ 12 b Vr 8661/99 des Landesgerichtes für Strafsachen Wien wurde Michael M***** mit (am 6. Dezember 1999) in Rechtskraft erwachsenem Urteil vom 1. Dezember 1999 (ON 36) wegen des Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs 2 lit a FinStrG zu 300.000,-- S Geldstrafe, für den Fall ihrer Uneinbringlichkeit zu einer Ersatzfreiheitsstrafe von drei Wochen verurteilt. Auf Grund der Erfolglosigkeit eines Zustellversuchs (ON 40) bzw der Mitteilung des Ve... mehr lesen...
Norm: StPO §409 Abs1
Rechtssatz: Vor der Anordnung des Vollzuges der Ersatzfreiheitsstrafe ist dem Verurteilten die Aufforderung zur Zahlung der Geldstrafe zuzustellen. Dazu hat das Gericht auch Nachforschungen über den Aufenthaltsort des Zahlungspflichtigen anzustellen. Nur wenn solche von vornherein aussichtslos sind oder nach angemessener Zeit und entsprechendem Erhebungsaufwand erfolglos geblieben sind, ist das Gericht berechtigt, den Vollz... mehr lesen...