Entscheidungen zu § 393 Abs. 1 StPO

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-4 von 4

TE OGH 2011/6/29 15Os75/11k (15Os76/11g)

Gründe: In der Strafsache der Privatankläger Dr. Gregor S***** und Dr. Karl V***** gegen Mag. Ewald St*****, AZ 91 Hv 7/05y des Landesgerichts für Strafsachen Wien, wurde der Angeklagte Mag. Ewald St***** mit Urteil vom 11. März 2008 des Vergehens der üblen Nachrede nach § 111 Abs 1 und Abs 2 StGB schuldig erkannt und zu einer Geldstrafe sowie gemäß § 389 Abs 1 StPO zum Ersatz der Kosten des Strafverfahrens verurteilt (ON 89). Rechtliche Beurteilung Den gegen... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 29.06.2011

TE OGH 1954/11/11 2Ob746/54

Das Kreisgericht St. Pölten erkannte mit Urteil vom 27. Juni 1952, Bl. 66/52-30, Gertrude M. der Übertretung nach §§ 5, 525 StG. schuldig. Die von der Verurteilten zu ersetzenden Kosten des Strafverfahrens wurden mit Beschluß des Bezirksgerichtes Neulengbach vom 26. Jänner 1953, U 332/50-33, mit 4.196.10 S bestimmt. Zur Hereinbringung dieser Kosten hat die Klägerin wiederholt Exekution geführt. Sie begehrt nunmehr den Ersatz der ihr gegen Gertrude M. im Straf- und Exekutionsverfahre... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 11.11.1954

RS OGH 1954/11/11 2Ob746/54

Norm: ABGB §1295 IIf2ABGB §1323StPO §381StPO §393 Abs1ZPO §41
Rechtssatz: Die Ehegattin, welche gegen die Ehestörerin (aber nicht gegen ihren Gatten) eine erfolgreiche Ehestörungsklage (§§ 5, 525 StG) geführt hat, aber die Kosten von ihr nicht hereinbringen kann, kann nicht diese uneinbringlichen Kosten von ihrem Gatten aus dem Gesichtspunkte des Schadenersatzes verlangen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 11.11.1954

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