Gründe: Mit dem Urteil des Einzelrichters des Landesgerichtes für Strafsachen Wien vom 20.Oktober 1988, GZ 2 a E Vr 6089/88-13, wurde Klaus N*** von der seitens der Privatanklägerin Sieglinde N*** gegen ihn wegen des Vergehens des Mißbrauchs von Tonaufnahme- oder Abhörgeräten nach § 120 Abs. 2 StGB erhobenen Privatanklage gemäß § 259 Z 3 StPO freigesprochen. Dieses Urteil enthält - entgegen der Vorschrift des § 390 Abs. 1 zweiter Satz StPO - keinen Kostenausspruch. Gegen das - im ... mehr lesen...