Begründung: 1. In seiner selbstverfaßten Eingabe vom 29. Juli 1996 begehrt der Einschreiter, der sich zur Zeit in Strafhaft befindet, mit näherer
Begründung: die Wiederaufnahme des zur Z16 Vr 934/93 beim Landesgericht Leoben anhängig gewesenen Strafverfahrens, das zu seiner Verurteilung geführt hat. 1. In seiner selbstverfaßten Eingabe vom 29. Juli 1996 begehrt der Einschreiter, der sich zur Zeit in Strafhaft befindet, mit näherer
Begründung: die Wiederaufnahme des zur Z16 rö... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: StPO §357 Abs1 StPO § 357 heute StPO § 357 gültig ab 01.06.2012 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 29/2012 StPO § 357 gültig von 01.06.2009 bis 31.05.2012 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 52/2... mehr lesen...
Begründung: 1. Mit selbstverfaßter Eingabe vom 22. Juli 1996 erhebt der Einschreiter "Nichtigkeitsbeschwerde wegen Nichteinhaltens der Gesetze in der Berufungsverhandlung vor dem Landesgericht für Strafsachen Graz zu 2 B1 209/95 am 8.2.1996". Er ersucht "zur Wahrung des Gesetzes ... um Wiederaufnahme". 2. Die Eingabe ist unzulässig. Gemäß Art144 Abs1 B-VG erkennt der Verfassungsgerichtshof über Beschwerden gegen letztinstanzliche Bescheide der Verwaltungsbehörden ein... mehr lesen...