Begründung: Rechtliche Beurteilung 1. Sind gesetzliche Bestimmungen nicht vollkommen eindeutig und enthalten sie Unklarheiten über die Tragweite des Wortlauts, kommt es bei der Beurteilung des Organverschuldens darauf an, ob bei pflichtgemäßer Überlegung die getroffene Entscheidung als vertretbar bezeichnet werden kann, wobei die in diesem Zusammenhang vorliegende höchstrichterliche Rechtsprechung zu berücksichtigen ist (RIS-Justiz RS0049951, EvBl 1977/16, SZ... mehr lesen...