Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil, das auf dem Wahrspruch der Geschworenen beruht, wurde Harald K***** mehrerer Verbrechen nach § 3g VerbotsG schuldig erkannt. Danach hat er sich - zusammengefasst wiedergegeben - in M***** und anderen Orten Österreichs auf andere als die in §§ 3a bis 3f VerbotsG bezeichnete Weise im nationalsozialistischen Sinne betätigt, und zwar I./ am 31.Oktober 2008, indem er die Broschüre „Sieg oder Tod - Das Magazin aus der Ostmark“ samt Begleitschreiben „... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Herbert S***** aufgrund des Wahrspruchs der Geschworenen des Verbrechens nach § 3g VG schuldig erkannt. Danach hat er sich von 2004 bis 2006 in Feldkirchen/Kärnten und anderen Orten auf andere als die in den §§ 3a bis 3f VG bezeichnete Weise im nationalsozialistischen Sinn betätigt, indem er das Buch „Deutschlands neue Idee, nationales Manifest für Deutschland und Europa“ mit den im Urteilstenor detailliert wiedergegebenen (I/aa bis aad) Tex... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen, auf dem Wahrspruch der Geschworenen beruhenden Urteil wurde Herta G***** des Verbrechens des Mordes schuldig erkannt, weil sie am 29. Mai 2006 in Pöls (ihren Gatten) Bernhard G***** vorsätzlich tötete, indem sie ihm mit einem Jausenmesser einen wuchtigen Stich in die linke Brustkorbvorderseite versetzte. Die Geschworenen hatten die anklagekonform nach dem Verbrechen des Mordes nach § 75 StGB gestellte Hauptfrage einstimmig bejaht und demgemäß Eventual... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen, auf dem Wahrspruch der Geschworenen beruhenden Urteil wurde Thomas F***** der Verbrechen der Vergewaltigung nach § 201 Abs 1 und Abs 2 erster Fall StGB und des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 206 Abs 1 und Abs 3 erster Fall StGB schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen, auf dem Wahrspruch der Geschworenen beruhenden Urteil wurde Thomas F***** der Verbrechen der Vergewaltigung nach Paragraph 201, Absatz eins und Absatz 2, erster Fal... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Tomasz S***** des Verbrechens des versuchten Mordes nach §§ 15, 75 StGB (A) und des Verbrechens des Raubes nach § 142 Abs 1 StGB (B) schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde Tomasz S***** des Verbrechens des versuchten Mordes nach Paragraphen 15,, 75 StGB (A) und des Verbrechens des Raubes nach Paragraph 142, Absatz eins, StGB (B) schuldig erkannt. Danach hat er am 16. August 2003 in Wien im bewussten und gewollten Zusammenwi... mehr lesen...