Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Urteil des BG XXXX vom 10.06.2015 wurde der Beschwerdeführer (BF) zu einer Geldstrafe in Höhe von EUR 280 verurteilt. Das Landesgericht XXXX als Berufungsgericht bestätigte diese Entscheidung mit Urteil vom 14.12.2015. 1. Mit Urteil des BG römisch 40 vom 10.06.2015 wurde der Beschwerdeführer (BF) zu einer Geldstrafe in Höhe von EUR 280 verurteilt. Das Landesgericht römisch 40 als Berufungsgericht bes... mehr lesen...