Entscheidungen zu § 349 Abs. 1 StPO

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-5 von 5

TE OGH 2006/10/10 14Os103/06p

Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden Haktan T***** und Adnan P***** aufgrund des Wahrspruchs der Geschworenen - abweichend von der wegen des Verbrechens des schweren Raubes nach §§ 142 Abs 1, 143 zweiter Fall StGB erhobenen Anklage - des Verbrechens des Raubes nach § 142 Abs 1 StGB (zu A.), Haktan T***** überdies des Vergehens des teils vollendeten, teils versuchten Diebstahls nach §§ 127 und 15 StGB (zu B.) schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurden Haktan T*****... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 10.10.2006

TE OGH 2002/5/8 13Os42/02

Gründe: Mit dem auf dem Wahrspruch der Geschworenen beruhenden angefochtenen Urteil wurde Stefan G***** der Verbrechen (1) des Mordes nach § 75 StGB und der (3) Verleumdung nach § 297 Abs 1 zweiter Fall StGB, weiters der Vergehen (2) der Störung der Totenruhe nach § 190 Abs 1 StGB sowie (4) nach § 27 Abs 1 SMG schuldig erkannt. Danach hat er Mit dem auf dem Wahrspruch der Geschworenen beruhenden angefochtenen Urteil wurde Stefan G***** der Verbrechen (1) des Mordes nach Paragraph 7... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 08.05.2002

TE OGH 1999/11/3 13Os142/99

Gründe: Mit dem angefochtenen, auf dem Wahrspruch der Geschworenen beruhenden Urteil wurde Schukri B***** des Verbrechens der absichtlichen schweren Körperverletzung nach § 87 Abs 1 StGB schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen, auf dem Wahrspruch der Geschworenen beruhenden Urteil wurde Schukri B***** des Verbrechens der absichtlichen schweren Körperverletzung nach Paragraph 87, Absatz eins, StGB schuldig erkannt. Danach hat er in Wien in der Nacht vom 17. auf den 18. Dezem... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 03.11.1999

TE OGH 1995/10/3 14Os112/95

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Entscheidung | OGH | 03.10.1995

RS OGH 1983/3/8 10Os37/83, 10Os25/84, 11Os8/86, 15Os80/89, 14Os110/92, 15Os75/93 (15Os76/93), 13Os14

Norm: StPO §349 Abs1StPO §349 Abs2
Rechtssatz: 1) Betrifft eine Nichtigkeit nach § 345 Abs 1 Z 8 StPO nur das Verhältnis der Zusatzfragen nach Notwehr und nach Putativnotwehr zueinander, dann ist eine Sonderung des darauf bezogenen Verdikts von jenen Teilen des Wahrspruchs, der zu den Schuldfragen und anderen Zusatzfragen (hier: nach Zurechnungsunfähigkeit) ergeht, möglich; diesfalls können jene Teile des Verdikts, nicht aber auch der Schuldspr... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 08.03.1983

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