Entscheidungen zu § 34 Abs. 2 StPO

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-4 von 4

TE Vwgh Erkenntnis 2001/1/30 2000/01/0061

Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Bundesministers für Inneres vom 27. Jänner 2000 wurde der Antrag des Beschwerdeführers auf Löschung der seine Person betreffenden erkennungsdienstlichen Daten abgewiesen. Am 8. April 1999 habe der Beschwerdeführer bei der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Wien einen Antrag auf Löschung der seine Person betreffenden erkennungsdienstlichen Daten eingebracht. Mit Bescheid vom 16. November 1999 habe die Sicherheitsdirektion für da... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 30.01.2001

RS Vwgh 2001/1/30 2000/01/0061

Index: 24/01 Strafgesetzbuch24/02 Jugendgerichtsbarkeit25/01 Strafprozess41/01 Sicherheitsrecht
Norm: JGG §7;SPG 1991 §16;SPG 1991 §65 Abs1;SPG 1991 §73 Abs1 Z4;SPG 1991 §74 Abs1;StGB §11;StPO 1975 §109 Abs1;StPO 1975 §259;StPO 1975 §34 Abs2 Z1;StPO 1975 §90;
Rechtssatz: Zur Löschung der erkennungsdienstlichen Daten wird - von im Beschwerdefall nicht in Betracht kommenden Sonderfällen abgesehen - grundsätzlich au... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 30.01.2001

TE Vwgh Erkenntnis 1998/5/13 97/01/0933

Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Bundesministers für Inneres vom 22. August 1997 wurde der Antrag des Beschwerdeführers vom 8. April 1997 auf Löschung erkennungsdienstlicher Daten abgewiesen. Am 5. November 1996 sei die erkennungsdienstliche Behandlung des Beschwerdeführers im Zuge von Ermittlungen des Gendarmeriepostens Lienz hinsichtlich des Verdachtes gemäß § 293 StGB durchgeführt worden. Die aufgrund dieser Ermittlungen erstattete Anzeige sei von der Staatsanwal... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 13.05.1998

RS Vwgh 1998/5/13 97/01/0933

Index: 25/01 Strafprozess41/01 Sicherheitsrecht
Norm: SPG 1991 §65 Abs1;SPG 1991 §73 Abs1 Z4;SPG 1991 §74 Abs1;StPO 1975 §34 Abs2;
Rechtssatz: Aus einer Zurücklegung der Anzeige gem § 34 Abs 2 StPO kann keineswegs der Schluß gezogen werden, daß der Betroffene die Tat nicht begangen habe oder auch nur, daß der Verdacht nicht bestätigt habe werden können. European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 13.05.1998

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