Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil, das auf dem Wahrspruch der Geschworenen beruht, wurde Mario S***** des Verbrechens des Mordes nach § 75 StGB schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil, das auf dem Wahrspruch der Geschworenen beruht, wurde Mario S***** des Verbrechens des Mordes nach Paragraph 75, StGB schuldig erkannt. Danach hat er am 9. Mai 2007 in Prag/Tschechien Volha S***** getötet, indem er ihr mit einem stumpfen Gegenstand mehrere Schläge gegen den
Kopf: und Bauc... mehr lesen...