Gründe: Mit dem angefochtenen - auch einen in Rechtskraft erwachsenen Schuldspruch des Zweitangeklagten Erkhembayar A***** enthaltenden - Urteil wurde der Angeklagte Fehmi D***** aufgrund des Wahrspruchs der Geschworenen des Verbrechens des schweren Raubes nach §§ 142 Abs 1, 143 zweiter Fall StGB schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen - auch einen in Rechtskraft erwachsenen Schuldspruch des Zweitangeklagten Erkhembayar A***** enthaltenden - Urteil wurde der Angeklagte Fehmi D***... mehr lesen...