Entscheidungen zu § 330 Abs. 1 StPO

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-2 von 2

TE OGH 1992/2/11 11Os156/91

Gründe: Die am 1.Dezember 1922 geborene Juliana H***** wurde im ersten Rechtsgang auf Grund des Wahrspruchs der Geschwornen des Verbrechens des Mordes nach dem § 75 Abs. 1 StGB und des Verbrechens der Brandstiftung nach dem § 169 Abs. 1 StGB schuldig erkannt. Während der Schuldspruch wegen des Verbrechens der Brandstiftung nach dem § 169 Abs. 1 StGB in Rechtskraft erwuchs, wurde ihrer gegen den Schuldspruch wegen des Verbrechens des Mordes nach dem § 75 StGB gerichteten Nichtigkeits... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 11.02.1992

RS OGH 1992/2/11 11Os156/91, 13Os16/16a, 13Os85/20d

Norm: StPO §314 Abs1StPO §330 Abs1StPO §345 Abs1 Z9
Rechtssatz: Mit der Bejahung der Hauptfrage werden korrespondierende Eventualfragen gegenstandslos und dürfen daher nicht mehr beantwortet werden. Entscheidungstexte 11 Os 156/91 Entscheidungstext OGH 11.02.1992 11 Os 156/91 13 Os 16/16a Entscheidungstext OGH 18.05.2016 13 Os 16/16a... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 11.02.1992

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