Norm: StPO idF StrafprozessreformG §45StPO §285iStPO §288 Abs2 Z1StPO §288 Abs2aStPO §288 Abs3
Rechtssatz: Eine Delegierungsbefugnis des Obersten Gerichtshofs, wie sie § 288 Abs 2 Z 1, 2a und 3 StPO vorsehen, kennt § 285i StPO nicht. Mit seinem den Anschein der Befangenheit des Berufungsgerichts reklamierenden Vorbringen ist der Angeklagte auf die Möglichkeit zur Ablehnung von Gerichtspersonen zu verweisen. Entscheidungstext... mehr lesen...