Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 1.Jänner 1951 geborene beschäftigungslose Ewald T*** des Verbrechens des gewerbsmäßigen schweren Diebstahls durch Einbruch nach den §§ 127 Abs. 1, Abs. 2 Z 1, 128 Abs. 1 Z 2 und Abs. 2, 129 Z 1 und 2, 130 (zweiter Fall) StGB (I des Schuldspruches) und des Vergehens nach dem § 6 Abs. 1 Ausfuhrverordnung (II des Schuldspruches) schuldig erkannt. Ihm liegen zehn in gewerbsmäßiger Absicht teils allein, teils in Gesellschaft gesondert v... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden die am 12.Juni 1961 geborene Marion A und die am 6.August 1956 geborene Evelyn B des Verbrechens nach § 12 Abs 1 SGG. sowie des Vergehens nach § 16 Abs 1 Z. 2 (3. und 4. Fall) SGG. schuldig erkannt. Das bezeichnete Verbrechen liegt ihnen zur Last, weil sie 'vorsätzlich den bestehenden Vorschriften zuwider Suchtgifte in solchen Mengen in Verkehr setzten, daß daraus in größerer Ausdehnung eine Gefahr für das Leben und die Gesundheit von Mens... mehr lesen...
Norm: StPO §285d Abs2StPO §285e
Rechtssatz: Teilweise Erledigung der Nichtigkeitsbeschwerde gemäß § 285 e StPO in analoger Anwendung des § 285 d Abs 2 StPO (Aufhebung und Zurückweisung in nichtöffentlichen Beratung, Freispruch im Gerichtstag). Entscheidungstexte 10 Os 141/81 Entscheidungstext OGH 29.09.1981 10 Os 141/81 13 Os 126/95 ... mehr lesen...
Norm: StPO §285d Abs2
Rechtssatz: Spruchfassung, wenn im Gerichtstag (nur mehr) ein materieller Nichtigkeitsgrund in Verbindung mit der Berufung erledigt werden soll. Entscheidungstexte 11 Os 161/76 Entscheidungstext OGH 25.11.1976 11 Os 161/76 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0100247 D... mehr lesen...
Norm: StPO §281 allgStPO §285d Abs2
Rechtssatz: Die Rückziehung einer Nichtigkeitsbeschwerde nach Übergabe der Urschrift des deren Zurückweisung aussprechenden Beschlusses des OGH an die Geschäftsstelle ist gegenstandslos. Entscheidungstexte 12 Os 157/70 Entscheidungstext OGH 04.11.1970 12 Os 157/70 Veröff: SSt 41/63 European Case ... mehr lesen...
Norm: StPO §285d Abs2StPO §290 Abs1StPO §344
Rechtssatz: Wenn sich der OGH anläßlich der Zurückweisung einer Nichtigkeitsbeschwerde in nicht öffentlicher Sitzung davon überzeugt, daß zum Nachteil des Angeklagten das Strafgesetz unrichtig angewendet worden ist, ist gemäß den §§ 285 d Abs 2, 290 Abs 1, 344 StPO ein Gerichtstag zur öffentlichen Verhandlung anzuordnen (vgl SSt XXI 58 und 12 Os 107/68). Entscheidungstexte ... mehr lesen...