Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Rudolf S***** des Verbrechens der Körperverletzung mit tödlichem Ausgang nach §§ 83 Abs 1, 86 StGB (1) sowie des Vergehens des unerlaubten Umgangs mit Suchtgiften nach § 27 Abs 1 achter Fall und Abs 2 SMG (2), des Vergehens nach § 50 Abs 1 Z 2 WaffG (3) und des Vergehens des Diebstahls nach § 127 StGB (4) schuldig erkannt. Danach hat er in Leoben und anderen Orten 1) am 30. oder 31. Jänner 2010 Kevin So***** du... mehr lesen...
Gründe: Mit Urteil des Landesgerichts Innsbruck als Schöffengericht vom 20. September 2010, GZ 29 Hv 123/10d-9, wurde Meik S***** des Verbrechens des gewerbsmäßigen Diebstahls durch Einbruch nach §§ 127, 129 Z 2, 130 vierter Fall und 15 StGB schuldig erkannt. Unmittelbar nach der Urteilsverkündung und Erteilung der Rechtsmittelbelehrung meldete der durch einen Verfahrenshilfeverteidiger vertretene Angeklagte Berufung wegen des Ausspruchs über die Strafe an (ON 8 S 7). Am 21. Septemb... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Halid K***** des Verbrechens der Vergewaltigung nach § 201 Abs 1 StGB (I) sowie jeweils mehrerer Vergehen der Nötigung nach § 105 Abs 1 StGB (II) und der Körperverletzung nach § 83 Abs 1 StGB (III) schuldig erkannt. Demnach hat er in Wien Nisveta K***** (I) Anfang August 2009 mit Gewalt zur Duldung des Beischlafs genötigt, indem er sie am linken Handgelenk packte, in das Schlafzimmer zerrte, auf das Bett warf, sich auf ihre Oberschenkel setz... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Roland W***** des Verbrechens des schweren Betrugs nach §§ 146, 147 Abs 3 StGB schuldig erkannt. Danach hat er an verschiedenen Orten Österreichs mit dem Vorsatz, sich durch das Verhalten der Getäuschten unrechtmäßig zu bereichern, nachangeführte Personen durch Täuschung über Tatsachen, nämlich durch Unterlassen der gebotenen Aufklärung hinsichtlich seiner persönlichen wirtschaftlichen Situation und jener seiner Unternehmen, seiner gescheit... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen - auch rechtskräftige Freisprüche enthaltenden - Urteil wurden Walter T***** und Ingeborg Ha***** - diese als Beteiligte nach § 11 dritter Fall FinStrG - jeweils mehrerer Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung nach §§ 33 Abs 1, 13 Abs 1 FinStrG (A/I, E), nach § 33 Abs 2 lit a FinStrG (A/II, E) und nach § 33 Abs 2 lit b FinStrG (A/III, E), Mag. Michael H***** und Dr. Erich S***** jeweils mehrerer Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs 2... mehr lesen...