Entscheidungen zu § 282 Abs. 2 StPO

Verfassungsgerichtshof

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TE Vfgh Beschluss 2017/12/13 G111/2017

I.       Antrag Die Antragstellerin begehrt, gestützt auf "Art140 B-VG" (auf Grund des Vorbringens und unter Einbeziehung der Angaben im Verfahrenshilfeantrag geht der Verfassungsgerichtshof von einem Parteiantrag iSd Art140 Abs1 litd B-VG aus), in §282 Abs2 Strafprozeßordnung 1975 (StPO) die Wortfolge "jedoch von diesem nur im Fall eines Freispruchs und aus dem Grund des §281 Abs1 Z4 ergriffen werden." sowie dessen zweiten Satz, ferner in §283 Abs2 StPO die Wortfolge "mit Ausnahme des Privat... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 13.12.2017

RS Vfgh 2017/12/13 G111/2017

Index: 25/01 Strafprozess
Norm: B-VG Art140 Abs1 Z1 litdStPO §282 Abs2, §283 Abs3, Abs4
Leitsatz: Zurückweisung eines Parteiantrags auf Aufhebung und Ergänzung von Bestimmungen der StPO betreffend die unterschiedliche Behandlung von Privatbeteiligten und anderen Prozessparteien hinsichtlich möglicher Rechtsmittel mangels Zuständigkeit des VfGH bzw als zu eng gefasst
Rechtssatz: Mit dem Parteiantrag wird ua... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 13.12.2017

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