Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Hashmat S***** - soweit für das Verfahren über die Nichtigkeitsbeschwerde von Bedeutung - des Verbrechens der Vergewaltigung nach § 201 Abs 1 StGB schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde Hashmat S***** - soweit für das Verfahren über die Nichtigkeitsbeschwerde von Bedeutung - des Verbrechens der Vergewaltigung nach Paragraph 201, Absatz eins, StGB schuldig erkannt. Danach hat er am 9. Mai 2009 in Wien Claudia T***** mit Gewal... mehr lesen...
G r ü n d e : Mit dem angefochtenen Urteil wurde Andrzej S***** im zweiten Rechtsgang - neben verfehlter Wiederholung der rechtskräftigen Schuldsprüche aus dem ersten Rechtsgang (US 3; RIS-Justiz RS0100041; Ratz, WK-StPO § 289 Rz 12, § 293 Rz 6) - erneut des Verbrechens des gewerbsmäßig durch Einbruch begangenen schweren Diebstahls nach §§ 127, 128 Abs 1 Z 4, 129 Z 1 erster und zweiter Fall und Z 3, 130 dritter und vierter Fall StGB (I), des Vergehens des Widerstands gegen die Staa... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat am 16. Dezember 2008 durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Holzweber als Vorsitzenden, die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Philipp und Hon.-Prof. Dr. Schroll sowie die Hofrätinnen des Obersten Gerichtshofs Mag. Hetlinger und Mag. Fuchs in Gegenwart des Richteramtsanwärters Mag. Trebuch als Schriftführer in der Strafsache gegen Helmut E***** und andere Angeklagte wegen des Verbrechens der Untreue nach § 153 Abs 1 und ... mehr lesen...